30.05.2025
Vorschau auf die Juni-Sitzung des Grossen Rates
Am 4. und 11. Juni 2025 tagt der Grosse Rat im Basler Rathaus und behandelt zwei Geschäfte, die aus Sicht des Gewerbeverbands Basel-Stadt für die Basler KMU besonders relevant sind: der weitere Ausbau des Tramnetzes sowie die gesetzliche Sonderregelung für Marktgastronomie.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den aktualisierten Ausbauplan für das Tramstreckennetz zu genehmigen und 3,4 Mio. Franken für die weitere Planung und Gesamtkoordination zu bewilligen. Damit sollen die laufenden Projekte politisch abgesichert werden, während die konkrete Umsetzung der einzelnen Tramprojekte aber in referendumsfähigen Ratschlägen separat vorgelegt werden.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst grundsätzlich die Weiterentwicklung des Tramnetzes, denn eine zukunftsfähige Mobilitätsinfrastruktur ist entscheidend für die Standortattraktivität. Gleichzeitig bleibt der Verband bei seiner bekannten Haltung: Nicht alle Projekte sind gleich sinnvoll. Die Traminfrastruktur ist teuer in Bau und Unterhalt und zudem störungsanfällig. Daher plädiert der Gewerbeverband Basel-Stadt seit Langem dafür, verstärkt auch schienen- und oberleitungsunabhängige Alternativen wie E-Mehrgelenkbusse zu prüfen.
Trotz dieser grundsätzlichen Skepsis erkennt der Verband die Bedeutung einzelner Tramprojekte an – etwa die dringend notwendige Entlastung der Innenstadt oder das Tram Bachgraben. Zugleich betont der Gewerbeverband, dass eine Zustimmung zum Beschluss kein Freipass für eine unkritische Umsetzung ist. Ohne klare Kosten-Nutzen-Analysen und eine umfassende Untersuchung der Auswirkungen auf den Gesamtverkehr dürfen neue Tramstrecken nicht einfach durchgewunken werden. Die Leistungsfähigkeit anderer Verkehrsträger muss sichergestellt bleiben. Ebenso müssen alternative Streckenführungen und Verkehrssysteme sorgfältig geprüft werden.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt empfiehlt deshalb, den Beschluss anzunehmen, um die Gesamtkoordination und insbesondere wichtige Tramprojekte wie die Entlastung der Innenstadt voranzubringen – wird sich aber zugleich konstruktiv-kritisch in die Ausgestaltung der einzelnen Ausbauprojekte einbringen.
Märkte stärken – fairen Wettbewerb sichern: Nein zu Sonderregeln für Marktgastronomie
Mit einer Motion wird gefordert, dass Feierabend- und Quartiermärkte künftig keine Gastronomiebewilligung mehr brauchen, wenn sie vor Ort Angebote wie Sofortverzehr oder Alkoholausschank anbieten. Der Gewerbeverband Basel-Stadt anerkennt die wichtige Rolle dieser Märkte für das Quartierleben und begrüsst, dass bestehende Formate modernisiert und neue entwickelt werden. Gleichzeitig betont er: Der Hauptzweck der Märkte liegt im Verkauf von Waren zum Mitnehmen – nicht darin, zu Gastronomiebetrieben zu werden. Sofortverzehr und Alkoholausschank müssen klar als Nebenangebote gelten und weiterhin den gleichen Regeln und Bewilligungspflichten unterstehen wie feste Restaurants und Bars.
Die bestehenden Regelungen bieten bereits heute ausreichende Spielräume. Wer regelmässig Sofortverzehr oder Alkoholausschank anbietet, muss die gleichen Auflagen erfüllen wie ein Restaurationsbetrieb. Genau diese Praxis stellt sicher, dass alle Anbietenden – egal ob mit festem Standort oder auf dem Markt – gleichbehandelt werden. Eine gesetzliche Sonderregelung für Märkte würde aus Sicht des Gewerbeverbands Basel-Stadt zu Wettbewerbsverzerrungen führen und feste Gastronomiebetriebe benachteiligen. Deshalb empfiehlt er, die Motion abzulehnen.