07.11.2025
Vorschau auf die November-Sitzung des Grossen Rates
Am 12. und 19. November 2025 tagt der Grosse Rat und behandelt unter anderem drei für die Basler KMU besonders relevante Geschäfte: den Unterstützungsfonds für baustellenbetroffene Betriebe, den besseren Einbezug der Unternehmen bei Grossbaustellen sowie den kantonalen Mindestlohn für Lernende.
Grossbaustellen sind für eine wachsende Stadt unvermeidbar. Der Kanton Basel-Stadt investiert Milliarden in seine Infrastruktur, von der Fernwärme bis zu grossen Strassenprojekten. Diese Projekte sind notwendig, belasten aber viele Betriebe stark und stellen auch ein existenzielles Risiko dar. Bauarbeiten bedeuten Umsatzeinbussen und weniger Laufkundschaft. Gerade KMU mit direktem Publikumsverkehr leiden, die solche Verluste nicht an anderen Standorten ausgleichen können. Nun werden zwei Vorstösse behandelt, die unterschiedliche Wege aufzeigen, wie betroffene Betriebe entlastet werden können.
Unterstützungsfonds für Baustellen
Heute haben betroffene Unternehmen zwar grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, doch die Hürden dafür sind hoch: Ein Betrieb muss während mindestens sechs Monaten nachweisen, dass er durch eine Baustelle ununterbrochen beeinträchtigt ist, und gleichzeitig einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent belegen. Diese Regelung ist in der Praxis kaum umsetzbar. Baustellen werden häufig zeitweise aufgehoben und später wieder eingerichtet – die Einschränkungen dauern faktisch an, gelten juristisch aber nicht als durchgehend. Die wirtschaftlichen Folgen bleiben dieselben: Kundschaft bleibt aus, Umsätze brechen ein.
Ein Vorstoss fordert deshalb die Schaffung eines Unterstützungsfonds, der gezielt und unbürokratisch helfen soll. Der Fonds soll in einer zweijährigen Pilotphase getestet und anschliessend evaluiert werden. Bereits Beträge zwischen 10’000 und 20’000 Franken können für KMU entscheidend sein. Der Vorstoss ist offen ausgestaltet und orientiert sich an der tatsächlichen Beeinträchtigung – unabhängig von Grösse oder Rechtsform eines Unternehmens. Der Gewerbeverband Basel-Stadt empfiehlt ausdrücklich, den Vorstoss zur Schaffung eines Unterstützungsfonds dem Regierungsrat zu überweisen.
Anlaufstelle für Betriebe und Anwohnende
Ein zweiter Vorstoss zum Thema Grossbaustellen setzt beim Informationstransfer an und fordert, dass baustellenbetroffene Betriebe und Anwohnende besser begleitet werden. Zwar informiert der Kanton über Bauprojekte und führt eine Übersicht auf seiner Website. Auch gibt es bei jedem Projekt eine verantwortliche Projektleitung. Für die betroffenen Betriebe und Anwohnenden fehlt aber oft eine niederschwellige Anlaufstelle, die vor Ort präsent ist und pragmatische Lösungen koordiniert. Konkret soll geprüft werden, ob es künftig bei grossen Baustellen eine Ansprechperson oder Koordination direkt vor Ort geben kann. Diese Stelle soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Bauleitung und Betroffenen dienen, damit Informationen rechtzeitig fliessen und gemeinsam pragmatische Lösungen gefunden werden können. Hierbei kann es sich z.B. um einen direkten Austausch, um den Erhalt einer aktuellen Zeitplanung, spezifische Massnahmen wie die Hilfe von Beschilderungen oder zeitlich begrenzte Aufwertungen handeln
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst diesen Vorstoss ausdrücklich. Eine gute Baustellenkommunikation ist Standortpolitik. Sie stärkt das Vertrauen zwischen Verwaltung und Wirtschaft und sorgt dafür, dass Basel sich entwickeln kann, ohne das lokale Gewerbe aus dem Takt zu bringen.
Kantonaler Mindestlohn gefährdet Lehrstellen
Ein neuer Vorstoss möchte einen Mindestlohn im ersten Lehrjahr von 1’000 CHF für Lernende in allen Branchen einführen. Dieser soll im Verlauf der Lehre ansteigen, damit zum Ende der Ausbildung der branchenübliche Lohn ausgezahlt wird. Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt diese Einführung entschieden ab. Ein solcher Eingriff würde das bewährte System der Berufsbildung aus dem Gleichgewicht bringen und gefährdete zahlreiche Lehrstellen in KMU.
Die Berufsbildung in der Schweiz beruht auf einem klaren Prinzip von Geben und Nehmen: Lernende erhalten eine fundierte, praxisnahe Ausbildung, die ihnen grosse Chancen für die Zukunft bietet. Im Gegenzug investieren die Betriebe viel Zeit, Geld und Personal. Das Obligationenrecht definiert die Lehre ausdrücklich als Ausbildungsverhältnis, nicht als gewöhnliches Arbeitsverhältnis. Dieses System funktioniert seit Jahrzehnten und ist einer der Gründe, warum unsere duale Berufsbildung so erfolgreich ist.
Ein staatlich verordneter Mindestlohn würde dieses Gleichgewicht zerstören. Viele Betriebe könnten sich die Ausbildung von Lernenden nicht mehr leisten und würden weniger Lehrstellen anbieten, zum Nachteil der Jugendlichen, die unterstützt werden sollen. Auch der Vorschlag, kleine Betriebe über einen Fonds zu entlasten, ist keine gute Lösung. Das würde neue Abhängigkeiten schaffen und die Eigenverantwortung der Unternehmen schwächen. Erfolgreiche Berufsbildung funktioniert dank Engagement und Freiwilligkeit, nicht durch Subventionen und Bürokratie.
Die Lehrlingslöhne sind bereits heute in den jeweiligen Branchen geregelt und steigen mit dem Ausbildungsjahr. Diese Regelung trägt der Vielfalt der Branchen und deren wirtschaftlichen Realitäten Rechnung. Viele Betriebe gehen darüber hinaus und bieten ihren Lernenden freiwillig zusätzliche Leistungen an, wie etwa Beiträge an Lehrmittel, ÖV-Abonnemente, Verpflegung oder zusätzliche Kurse. Diese freiwilligen Leistungen verdeutlichen, dass Betriebe Verantwortung übernehmen und die Ausbildung als Investition in die Zukunft betrachten.
Wer die Berufsbildung wirklich stärken will, sollte die Betriebe entlasten, nicht belasten. Wir brauchen attraktive Lehrstellen statt neue Regulierungen, die KMU abschrecken.