05.09.2025
Vorschau auf die September-Sitzungen des Grossen Rates
Am 10., 17. und 24. September 2025 tagt der Grosse Rat und behandelt unter anderem drei für die Basler KMU besonders relevante Geschäfte: die Einführung des vollen Lastenausgleichs, den Vorstoss für eine effizientere Verwaltung in Basel sowie eine Fristverlängerung bei den Vorstössen zum Wohnschutz.
Arbeitgebende finanzieren die Familienzulagen über Familienausgleichskassen (FAK). Heute variieren die Beitragssätze stark – je nach Branche und abhängig von Löhnen und Familienstrukturen. Branchen mit vielen tieferen Einkommen und hohem Elternanteil zahlen deutlich mehr, gutverdienende Branchen entsprechend weniger.
Bis spätestens 1. Januar 2028 müssen die Kantone einen vollen Lastenausgleich einführen. Damit werden die Kosten gleichmässig verteilt: Kassen mit «besseren» Risiken zahlen in den Ausgleich ein, während die Belastung in anderen Branchen sinkt. Für die Arbeitgebenden entstehen so weitgehend einheitliche Beitragssätze. Um im Markt möglichst rasch Klarheit zu schaffen, beantragt der Regierungsrat die Einführung per 1. Januar 2026.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt den vollen Lastenausgleich ab. Der volle Lastenausgleich schwächt den Wettbewerb zwischen den Familienausgleichskassen, weil effiziente und kostensparende Kassen ihre Vorteile verlieren. Damit sinkt der Anreiz, die Kosten tief zu halten. Im aktuellen Ratschlag geht es jedoch nicht um eine Grundsatzfrage, sondern ausschliesslich um die Umsetzung des bundesrechtlich beschlossenen Modells im Kanton.
Zur Einführung per 2026 beantragt der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, die kantonalen Ansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen unverändert beizubehalten. Zwar hat der Bund beschlossen, die nationalen Mindestsätze ab 2025 um 7.1% als Teuerungsausgleich zu erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt wurde die Höhe der Familienzulagen jedoch bereits im Rahmen der Steuervorlage 17 deutlich angehoben. Eine erneute Anpassung würde die Unternehmen zusätzlich belasten – gerade im Hinblick auf die Mehrkosten durch den Lastenausgleich.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt den Lastenausgleich per 2026 als tragfähigen Kompromiss, sofern die kantonalen Familienzulagen auf dem heutigen Niveau bleiben. Eine zusätzliche Erhöhung wäre für die Unternehmen nicht verkraftbar und müsste mit einem späteren Inkrafttreten kompensiert werden.
Von Grossanlässen lernen – Verfahren für KMU beschleunigen
Der Eurovision Song Contest hat gezeigt: Beschleunigte Verfahren sind möglich, wenn die Prioritäten stimmen. Ein aktueller Vorstoss fordert den Regierungsrat auf, diese Erfahrungen auszuwerten und in einem Bericht darzulegen – nicht nur mit Blick auf Grossanlässe, sondern auch zugunsten der Wirtschaft und der KMU.
Gerade kleinere und mittlere Unternehmen leiden oft unter langwierigen und komplexen Verfahren. Raschere Abläufe bedeuten tiefere Kosten, mehr Planungssicherheit und grössere Flexibilität. Basel wird dadurch nicht nur für Grossprojekte, sondern auch für KMU attraktiver.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt erwartet, dass der Regierungsrat systematisch prüft, wie sich die ESC-Erfahrungen in die ordentlichen Prozesse übertragen lassen – durch organisatorische Anpassungen, klarere Zuständigkeiten oder, wo nötig, Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Nur so bleibt die Verwaltung effizient, agil und lösungsorientiert und stärkt den Wirtschaftsstandort Basel.
Wohnschutz: Planungssicherheit für Bau und Gewerbe schaffen
Die geltenden Wohnschutzbestimmungen bremsen Bauprojekte aus, sorgen für Unsicherheit und verursachen bei der Bau- und Immobilienwirtschaft wie auch bei vielen Handwerksbetrieben Auftragsverschiebungen und Umsatzeinbussen.
Der Grosse Rat hat im Januar 2024 drei Motionen mit klaren Aufträgen an den Regierungsrat überwiesen: Anpassungen beim Bewilligungsverfahren, bei der Wohnschutzkommission und bei den Regeln für energetische Sanierungen. In der Zwischenzeit wurde die Verordnung teilrevidiert, was ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. Damit hat sich der Regierungsrat zwar mit dem Dossier befasst, beantragt nun aber statt weiterer Lösungen eine Fristverlängerung. Die Forderungen der Motionen sind noch nicht erfüllt. Für viele KMU, die bereits heute unter Verzögerungen und Unsicherheit leiden, ist das enttäuschend: Sie brauchen Klarheit, und die Zeit drängt.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt stimmt diesem Aufschub nur widerwillig zu. Die Probleme sind akut und verlangen rasche Antworten, nicht zusätzliche Verzögerungen. Der Regierungsrat muss die Dringlichkeit erkennen: Ohne spürbare Verbesserungen bleibt Basel-Stadt blockiert. Jetzt braucht es klare Schritte, damit Bauprojekte wieder vorankommen und die Wirtschaft Planungssicherheit erhält.