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04.09.2026
Vorschau auf die September-Sitzungen des Grossen Rats
An den kommenden September-Sitzungen des Grossen Rats stehen drei Themen im Fokus des Gewerbeverbands Basel-Stadt, unter anderem ein falsches Instrument für die Beschleunigung von Baustellen.
Wettbewerbsverzerrung zugusten des Universitären Zentrums für Zahnmedizin Basel
Heute erhalten Personen mit individueller Prämienverbilligung (IPV) der Stufen 1–12 vergünstigte Tarife im Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB). Der Vorstoss will diesen Anspruch auf alle IPV-Stufen ausweiten und für alle Betroffenen den Sozialtarif einführen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt sieht Probleme bei der Umsetzung.
UZB als einziger Anbieter
Mit dem Vorstoss wären alle Personen mit Prämienverbilligung an das UZB gebunden; private Zahnarztpraxen bleiben aussen vor. Das verschafft dem UZB einen staatlich verstärkten Wettbewerbsvorteil gegenüber dem privaten Gewerbe. Bei einer weiteren Verlagerung der sozialen Zahnmedizin ans UZB müsste zudem offengelegt werden, welche zusätzlichen gemeinwirtschaftlichen Leistungen dies erfordert und welche Mehrkosten dem Kanton daraus entstehen.
Gesetzlicher Rahmen wird nicht ausgeschöpft
Das Gesundheitsgesetz hält in § 11 Abs. 1 GesG fest, dass der Kanton die soziale Zahnpflege «in Zusammenarbeit mit Privaten» gewährleistet. Private Praxen werden also nicht ausgeschlossen. Die Unterstützungsrichtlinien des WSU (Ziff. 10.4.2 URL) gehen aber über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus und binden Behandlungen exklusiv an das UZB. Ausnahmen sind bei einem «wesentlichen Vertrauensverhältnis» (Behandlung durch die Privatpraxis innerhalb der letzten 18 Monate) oder wenn behandelnde Hausarztpraxen die Patientin oder den Patienten im Zusammenhang mit einer Krankheit überweisen. Diese bestehenden Ausnahmeregelungen zeigen, dass dies lediglich eine Erweiterung eines bereits etablierten Systems wäre.
Basel-Stadt als Sonderfall im Kantonsvergleich
In Zürich oder Freiburg etwa läuft die soziale Zahnmedizin über private Zahnarztpraxen, ohne exklusive Bindung an eine einzelne öffentliche Klinik. Eine anbieterneutrale Lösung nach dem Vorbild anderer Kantone würde das eigentliche Anliegen – besserer Zugang für einkommensschwache Haushalte – erfüllen, ohne den Wettbewerb zu verzerren.
Stossrichtung Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO)
Im Rahmen des Projekts «Mundgesundheit für alle» und der Zusammenarbeit von SSO, SKOS und der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzten der Schweiz wird ausdrücklich angestrebt, armutsgefährdeten Menschen einen niederschwelligen Zugang zur Zahnmedizin zu ermöglichen und sie in die reguläre zahnmedizinische Versorgung zu integrieren.
Aus genannten Gründen empfiehlt der Gewerbeverband Basel-Stadt dem Grossen Rat den Vorstoss nicht zu überweisen.
Genehmigungspflicht für Grossarealkäufe: Mehr demokratische Kontrolle
Der Regierungsrat kann Käufe von Liegenschaften im Finanzvermögen heute unabhängig vom Kaufpreis in eigener Kompetenz abschliessen. Der Vorstoss verlangt, dass solche Erwerbe ab einer definierten Schwelle (Vorschlag Vorstoss: CHF 50 Mio.) künftig vom Grossen Rat genehmigt werden müssen.
Der Kanton wird zum Marktakteur
Mit den Arealkäufen «Clara», «Im Surinam» und «Horburg» im dreistelligen Millionenbereich tritt der Kanton als Grosseigentümer und Baurechtsgeber auf und beeinflusst damit unmittelbar die Quartierentwicklung und die Rahmenbedingungen für private Investoren. Solche Entscheide mit weitreichender Marktwirkung dürfen nicht allein in der Kompetenz der Exekutive bleiben. Denn der Kanton finanziert solche Käufe aus öffentlichen Mitteln und bindet dadurch erhebliche Vermögenswerte und finanzielle Handlungsspielräume.
Eine Genehmigungspflicht ab einer definierten Schwelle schafft Transparenz darüber, wie stark sich der Staat im Wohnungs- und Bodenmarkt engagiert. Die Gemeinde Riehen kennt mit einer Genehmigungspflicht ab CHF 12 Mio. bereits ein funktionierendes Vorbild, das grössere Geschäfte demokratisch absichert, ohne den Verwaltungsalltag bei kleineren Transaktionen zu belasten.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt die Überweisung. Der Kanton betreibt mit den Grossarealkäufen der letzten Jahre gemäss § 50a des Finanzhaushaltsgesetzes eine aktive Bodenpolitik, aber bislang ohne Kontrolle durch den Grossen Rat.
Falsches Instrument für die Beschleunigung von Baustellen
Ein neuer Vorstoss fordert die Prüfung eines «Lane-Rental»-Systems: Bauunternehmen sollen für die zeitliche Nutzung oder Sperrung von Fahrstreifen im öffentlichen Strassenraum bezahlen. Wer länger braucht als offeriert, zahlt zusätzliche Mietgebühren und wer schneller fertig ist, profitiert. Ziel ist es, Bauzeiten zu verkürzen und Verkehrsbehinderungen zu reduzieren.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt die Überweisung ab. Die zahlreichen Baustellen in der Stadt Basel sind eine Tatsache, und der Unmut in der Bevölkerung und bei den Gewerbetreibenden darüber ist absolut nachvollziehbar. Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich aktiv für den Schutz des Gewerbes, kürzere Bauzeiten und weniger Verkehrsbehinderungen ein. Ein Lane-Rental-System ist dafür jedoch das falsche Instrument.
Verzögerungen liegen oft nicht in der Verantwortung der Bauunternehmen
Ein Lane-Rental-System berücksichtigt die komplexen Rahmenbedingungen städtischer Bauvorhaben zu wenig. Verzögerungen können durch zusätzliche Arbeiten, Leitungsbefunde, archäologische Funde, Vorgaben von Fachstellen oder die notwendige Rücksicht auf Anwohnende, Gewerbe und Verkehrsteilnehmende entstehen und nicht allein durch die Bauunternehmen.
Zusätzlicher administrativer Aufwand ohne erkennbaren Nutzen
Ein Lane-Rental-System würde Verzögerungen im Einzelfall beurteilen, Verantwortlichkeiten klären und Zahlungen berechnen und abwickeln müssen. Das bindet zusätzliche Ressourcen bei Bauherrschaften, Verwaltung und Unternehmen, ohne dass Baustellen dadurch automatisch schneller abgeschlossen werden.