05.12.2023
stimmbevölkerung befindet über zukunft der ahv
Am 3. März 2024 kommen zwei nationale Vorlagen an die Urne, die die AHV betreffen.
Die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» hat das Ziel, den Rentnerinnen und Rentnern eine zusätzliche Monatsrente pro Jahr zu gewähren, was insgesamt 13 Monatsrenten jährlich bedeutet. Die Umsetzung der Forderung würde mittelfristig jährliche Mehrkosten von rund fünf Milliarden Franken auslösen. In einer Zeit, in der die Bevölkerung altert und die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zu den Rentnerinnen und Rentnern sinkt, würde dies die AHV langfristig unter Druck setzen. Die Finanzierung einer solchen Massnahme würde wahrscheinlich höhere Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge erfordern, was wiederum die Wirtschaft und insbesondere jüngere Generationen belasten würde.
Die Initiative bietet keine gezielte Unterstützung für die Bedürftigsten. Ein pauschaler Ansatz wie eine zusätzliche Rente hilft nicht unbedingt jenen am meisten, die unter Altersarmut leiden. Eine wirksamere Methode für ausgewählte Zielgruppen sind die Ergänzungsleistungen, die es bereits gibt.
Befürworter sehen in der 13. AHV-Rente eine wichtige Massnahme zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen in der Schweiz, besonders angesichts steigender Lebenshaltungskosten. Sowohl der Bundesrat als auch der National- und der Ständerat lehnen die Initiative ab. Sie verweisen auf die laufenden Reformen. Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass kein finanzieller Spielraum für eine zusätzlich 13. AHV-Altersrente vorhanden ist. Zudem würden Bezügerinnen und Bezüger einer Invaliden- oder Hinterlassenenrente gegenüber den Pensionierten benachteiligt.
Die Finanzierung der Altersvorsorge ist auch nach Annahme der AHV21-Vorlage im Jahr 2022 noch immer nicht langfristig gesichert. Hier setzt die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» an.
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit immer älter werdenden Bevölkerung, finanzierten früher sechs Erwerbstätige die Rente einer Person, heute sind es nur noch 3,4 und bis 2050 wird dieser Wert auf etwa zwei fallen. Diese Entwicklung bedroht die Finanzierbarkeit der Renten. Die Renteninitiative, eingereicht von den Jungfreisinnigen Schweiz, möchte diesem Problem entgegenwirken.
Sie verlangt eine kontinuierliche Erhöhung des Rentenalters. In einer ersten Phase soll das Rentenalter auf 66 Jahre erhöht werden. In der Folge soll ein Automatismus zum Tragen kommen, mit dem das Rentenalter mit einem Faktor 0,8 schrittweise an die steigende Lebenserwartung angepasst wird.
Das bedeutet, dass das Rentenalter ab 2033 jährlich um etwa einen Monat steigen wird, was bis 2050 zu einem Rentenalter von etwa 67 Jahren und 7 Monaten führen wird. Diese Anpassung reflektiert die veränderten Lebensumstände und ist vergleichbar mit Massnahmen in anderen europäischen Ländern. Zudem wird das Rentenalter fünf Jahre vor der Pensionierung bekannt gegeben, um den Menschen eine bessere Planung zu ermöglichen.
Sowohl der Bundesrat als auch der National- und der Ständerat lehnen die Initiative ab. Sie sind der Meinung, dass ein Automatismus weder die tatsächliche Situation auf dem Arbeitsmarkt noch die soziale Situation berücksichtigen. Ebenfalls braucht es aus ihrer Sicht eine zusätzliche Finanzierung der AHV. Mit der Verankerung des Rentenalters in der Bundesverfassung würde dem Bundesrat, dem Parlament und der Stimmbevölkerung der nötige Spielraum entzogen werden, um andere Kriterien berücksichtigen zu können.