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Beilage zu MM_Stadtraum_Solitude_StädtebauundArchitektur

STELLUNGNAHME DES GEWERBEVERBANDES BASEL-STADT ZUM «ENTWICKLUNGSKONZEPT STADTRAUM SOLITUDE»

STELLUNGNAHME DES GEWERBEVERBANDES BASEL-STADT ZUM «ENTWICKLUNGSKONZEPT STADTRAUM SOLITUDE»

Grundsatzbemerkungen

Das Bundesamt für Verkehr plant im Rahmen des Ausbauschrittes 2035 die Einrichtung einer neuen S-Bahn-Haltestelle zwischen dem Badischen Bahnhof und dem Rheinufer. Das Bau- und Verkehrs-departement hat zur Eingliederung und Vernetzung der neuen Haltestelle im umliegenden urbanen Raum ein Entwicklungskonzept erarbeitet, das der Koordination und Steuerung der räumlichen Entwicklung im Umfeld der geplanten Haltestelle dient. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst grundsätzlich die Einrichtung einer neuen Haltestelle zwischen dem Badischen Bahnhof und dem Rheinufer zur besseren verkehrstechnischen Erschliessung eines Gebietes mit einer hohen Einwohner-, Arbeitsplatz- und Nutzungsdichte und fordert in dem Zusammenhang die Umsetzung entsprechender Massnahmen zur möglichst raschen Inbetriebnahme der neuen Haltestelle.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt anerkennt ferner, dass die neue S-Bahn-Haltestelle zwischen dem Badischen Bahnhof und dem Rheinufer ein «Motor» der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung sein wird und begrüsst in dem Zusammenhang, dass das Bau- und Verkehrsdepartement die Eingliederung und Vernetzung der neuen Haltestelle im umliegenden urbanen Raum parallel zum Bahninfrastrukturprojekt vorwärtstreibt. In diesem Zusammenhang steht der Gewerbeverband Basel-Stadt allerdings den durch das Bau- und Verkehrsdepartement festgelegten Wirkungszielen bei den Grün- und Freiflächen kritisch gegenüber. Die Befürchtung ist gross, dass hierdurch die Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsachsen beschränkt werden. Insbesondere da der Flächenbedarf des motorisierten Individualverkehrs zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs reduziert werden soll. Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt deshalb die Aufhebung von Verkehrsfläche sowie von allfälligen Parkplätzen ab, auch dass der Underfly umgenutzt werden soll. Es handelt sich um ein stark wachsendes Quartier, weshalb eine Verkehrsflächenreduktion kontraproduktiv wäre. Zudem sind das Gewerbe und Blaulichtorganisationen auf einen guten Verkehrsfluss angewiesen. Die Aufhebung von Verkehrsfläche zugunsten einer Begrünung hat Ende November auch die Stimmbevölkerung bei den Stadtklima-Initiativen abgelehnt.

Im Hinblick auf den Bau des Rheintunnels rät der Gewerbeverband Basel-Stadt zur Vorsicht bei der Formulierung der Wirkungsziele. Ein Rückbau der Osttangente ist keine Massnahme, die bereits beschlossen wurde, sondern ein Wunsch einzelner politischer Gruppierungen.

Der zukünftigen neuen Tramverbindung steht der Gewerbeverband Basel-Stadt kritisch gegenüber. Neue Gleise sind teuer und deren Kapazitäten werden kaum ausgelastet sein. Eine Busverbindung wäre günstiger und flexibler, da keine neuen Gleise gebaut werden müssen.

 

Detailbemerkungen

  1. Neugestaltung der Rheinufer-Promenade (R1.2)

Der Gewerbeverband Basel-Stadt nimmt den Vorschlag zur fuss- und veloverkehrsfreundlichen Gestaltung der Rheinufer-Promenade im Bereich Solitude zur Kenntnis. Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert, dass der Fuss- und Veloverkehr entflechtet wird und dem Fuss- und Veloverkehr genügend Fläche zu Verfügung gestellt wird. In dem Zusammenhang fordert der Gewerbeverband Basel-Stadt, dass eine Verschiebung der Böschung in Richtung Rhein geprüft wird. Das Velofahren an der Rheinufer-Promenade soll weiterhin möglich sein.

 

  1. Quartierparking Roche-Parkhaus (S1.2)

Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst, dass der Entwurf des Entwicklungskonzeptes die For-derung nach einer Prüfung einer möglichen Nachnutzung des bestehenden Roche-Parkhauses berücksichtigt. Der Empfehlung der AG zum Rückbau des bestehenden Parkhauses lehnt der Gewerbeverband Basel-Stadt indes ab. Für ein Quartierparking im Umfeld des bestehenden Parkhauses besteht ein deutlicher Bedarf. Dies vor dem Hintergrund, dass mit einem Abbau von Parkplätzen innerhalb des Einzugsgebietes des Parkhauses zu rechnen ist bzw. der Abbau zum Teil bereits bewilligt oder erfolgt ist. Dies bedeutet im Umkehrschluss das bei einem Rückbau des bestehenden Parkhauses der Bedarf für ein Quartierparking an einem anderen Ort gefunden werden muss. Die Umnutzung des Parkhauses bedeutet auch die Weiternutzung einer gut erhaltenen Bausubstanz.

 

  1. Veloführung Grenzacherstrasse (G1.2)

Der Gewerbeverband befürwortet grundsätzlich den Vorschlag zur Entflechtung der verschiedenen Verkehrsträger. Dem Vorschlag zur Nutzung der Unterführung für den Veloverkehr steht der Gewerbeverband Basel-Stadt indes kritisch gegenüber. Dies vor dem Hintergrund, dass der Veloverkehr für die Zu- und Wegfahrt zur Unterführung jeweils die Fahrbahn des Autoverkehrs queren muss, was wiederum in neuen Konfliktstellen resultiert. Zudem bedeutet die Schliessung der Unterführung für den motorisierten Individualverkehr Mehrverkehr auf der ebenerdigen Kreuzung. Dieser Mehrverkehr verlängert die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden, einschliesslich der Buslinien des öffentlichen Verkehrs. Unklar ist ferner, ob und wie die Schliessung der Unterführung für den motorisierten Individualverkehr sich auf die geplanten Erhaltungsmassnahmen am Nationalstrassenabschnitt, die zu einer temporären stärkeren Belastung der ebenerdigen Kreuzung führen wird, auswirken wird.

 

  1. Veloparkierung (G1.3)

Der Gewerbeverband Basel-Stadt erkennt ferner an, dass mit einer attraktiven, gut verorteten Veloparkierung der Umstieg zwischen Bahn und Velo erleichtert wird. Vor dem Hintergrund der ein-geschränkten räumlichen Möglichkeiten im unmittelbaren Umfeld der neuen S-Bahn-Haltestelle, schlägt der Gewerbeverband Basel-Stadt vor, dass die Behörden in Zusammenarbeit mit den Pla-nungspartnern im Rahmen der Vorstudie zur Haltestelle und der Vorstudie zum Stadtraum die Möglichkeit einer unterirdischen Veloparkierung prüft.