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Elektrofahrzeuge für Ihr Unternehmen

Mit der Aktion Wirtschaft unter Strom können Unternehmen im Kanton Basel-Stadt beim Kauf von Elektrofahrzeugen von Förderbeiträgen profitieren. Finanziell unterstützt werden der Kauf von E-Taxis, E-Lieferwagen, E-Lastwagen, E-Scootern und E-Cargobikes und weiteren E-Leichtfahrzeugen (Personenwagen werden nicht mehr gefördert).

Elektrofahrzeuge sind Teil einer CO2-neutralen Zukunft – genau wie die lokale Wirtschaft. Deshalb hat der Gewerbeverband Basel-Stadt gemeinsam mit dem Amt für Umwelt und Energie und der IWB die Aktion «Wirtschaft unter Strom» zur Förderung der Elektrifizierung des Gewerbeverkehrs realisiert. Profitieren können alle in Basel-Stadt ansässigen Unternehmen. Beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs der unterstützten Kategorien erhalten die Unternehmen einen Beitrag von 5’000 bis 15’000 Franken an die höheren Anschaffungskosten zurück.

 

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Kriterien und Rahmenbedingungen

  • Unterstützt werden ausschliesslich reine Elektrofahrzeuge (keine Hybrid- oder Plug-in-Hybrid-Modelle)
  • Die Aktion gilt für E-Taxis, E-Lieferwagen (Klasse N1), E-Lastwagen, E-Leichtfahrzeuge wie z.B. E-Cargobikes (auch Gebrauchtfahrzeuge). Personenwagen werden nicht mehr gefördert
  • Die Anschaffung oder das Leasing des Fahrzeugs muss innerhalb der Schweiz erfolgen.
  • Das Fahrzeug muss mit dem Firmennamen beschriftet sein und gewerblichen Zwecken dienen.
  • Das Unternehmen muss seinen Geschäftssitz im Kanton Basel-Stadt haben.
  • Das Fahrzeug muss auf den Namen der Firma mit Sitz in Basel-Stadt eingelöst sein.
  • Keine Beiträge erhalten Unternehmen, die Fahrzeuge gewerbsmässig verkaufen oder damit handeln (Garagen und Autohändler sind von der Förderung ausgeschlossen).
  • Unternehmen, die Fahrzeuge zum Zweck der gewerbsmässigen Vermietung anschaffen, erhalten Förderbeiträge, wenn sich der Standort der Fahrzeuge in Basel-Stadt befindet.
  • Ein Unternehmen kann maximal fünf Förderbeiträge in Anspruch nehmen.
  • Für dasselbe Fahrzeug wird nur einmal ein Förderbeitrag gewährt. Das bedeutet, dass beim Weiterverkauf eines Fahrzeugs, das bereits von der Aktion profitiert hat, kein weiterer Antrag auf einen Förderbeitrag gestellt werden kann.

Förderberechtigte Fahrzeuge

E-Taxi
Beim Kauf eines Taxis für den gewerblichen Personentransport wird ein Förderbeitrag von 20% des Kaufpreises, maximal jedoch 10’000 Franken pro Fahrzeug, gewährt. Das Fahrzeug muss mindestens vier Jahre im Kanton Basel-Stadt als Taxi genutzt werden.

E-Leichtfahrzeuge
Beim Kauf eines E-Leichtfahrzeugs wird ein Förderbeitrag von 20% des Kaufpreises, maximal jedoch 5’000 Franken pro Fahrzeug, gewährt.

Unterstützt werden:

  • Vierrädrige E-Leichtfahrzeuge (Klasse L6e & L7e)
  • Dreirädrige E-Leichtfahrzeuge (montierte Transportbox / Transportladefläche)
  • E-Scooter (Roller) (montierte Transportbox)
  • E-Cargobikes

E-Lieferwagen
Beim Kauf eines E-Lieferwagens (Klasse N1) wird ein Förderbeitrag von 20% des Kaufpreises, maximal jedoch 7’000 Franken pro Fahrzeug, gewährt.

E-Lastwagen
Beim Kauf eines elektrisch betriebenen Lastwagens wird ein Förderbeitrag von 20% des Kaufpreises, maximal jedoch 15’000 Franken pro Fahrzeug, gewährt.

Mit dem Ziel, den Kauf von Elektrofahrzeugen zu fördern, steht bis ins Jahr 2026 ein Betrag von 1.5 Millionen Franken aus dem Mobilitätsfonds zur Verfügung.

1. Antrag stellen

  1. Wählen Sie das für Sie passende Fahrzeug aus und füllen Sie das Antragsformular aus.
  2. Stellen Sie den Antrag (per Post oder eingescannt an aue@bs.ch) an das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt zusammen mit den folgenden Beilagen zu:
    • Kopie der Offerte für Ihr Fahrzeug
    • Nachweis über Ihre Geschäftsansässigkeit in Basel (z.B. Kopie des Handelsregistereintrags)
  3. Der Antrag wird so rasch wie möglich geprüft, und Sie werden benachrichtigt.

2. Antrag abschliessen

  1. Sobald Sie für Ihren Antrag grünes Licht erhalten und Sie das Fahrzeug gekauft haben, füllen Sie das Abschlussformular  aus.
  2. Stellen Sie das Abschlussformular (per Post oder eingescannt an aue@bs.ch) an das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt zusammen mit den folgenden Beilagen zu:
    • Rechnung/Quittung/Leasingvertrag für Ihr Fahrzeug
    • Kopie Ihres Antrags für einen Förderbeitrag
    • Foto des Elektrofahrzeugs mit Ihrem Firmensignet und Ihrem Fahrzeugkennzeichen
    • Kopie des Fahrzeugausweises
  3. Stimmt alles, wird Ihnen der Förderbeitrag umgehend überwiesen.

 

Amt für Umwelt und Energie

Adresse
Departement für Wirtschaft Soziales und Umwelt Kanton Basel Stadt
Amt für Umwelt und Energie
Harald Hikel
Spiegelgasse 15
4001 Basel

E-Mail: aue@bs.ch
Tel: 061 267 08 00

Weitere Angebote

Die IWB ergänzt das Angebot mit den folgenden Rabatten auf Ladeinfrastruktur und Service-Dienstleistungen:

  1. Sie erhalten 10% Rabatt auf Ladestationen von IWB.
  2. Kostenloser Wartungsvertrag im ersten Jahr (Mindestlaufzeit 24 Monate)
  3. Kostenlose Beratung zur Ladeinfrastruktur inkl. Vor-Ort-Beratung

 

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